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   VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215   

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VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 (https://dejure.org/2016,45890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 (https://dejure.org/2016,45890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2016 - 10 CS 16.2215 (https://dejure.org/2016,45890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Begehung von Eigentumsdelikten

  • rewis.io

    Ausweisung wegen schwerwiegender Eigentumsdelikte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Aufhebung; Wiederholungsgefahr; Gesamtfreiheitsstrafe; Gefahrenprognose

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines Ausländers wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Begehung von Eigentumsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215
    Bei der von den Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen eigenständig zu treffenden Prognose zur Wiederholungsgefahr sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (st. Rspr., vgl. z. B. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BayVGH, B. v. 3.3.2016 a. a. O.; BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    Auch wenn solche Entscheidungen - jenseits der Frage einer nicht gegebenen Bindungswirkung - grundsätzlich ein wesentliches Indiz auch bei der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose darstellen (vgl. BVerwG, U. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B. v. 3.3.2016 a. a. O. Rn. 13) ist die Annahme einer Wiederholungsgefahr beim Antragsteller gleichwohl (noch) gerechtfertigt.

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215
    Auch wenn solche Entscheidungen - jenseits der Frage einer nicht gegebenen Bindungswirkung - grundsätzlich ein wesentliches Indiz auch bei der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose darstellen (vgl. BVerwG, U. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B. v. 3.3.2016 a. a. O. Rn. 13) ist die Annahme einer Wiederholungsgefahr beim Antragsteller gleichwohl (noch) gerechtfertigt.
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BayVGH, B. v. 3.3.2016 a. a. O.; BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 ZB 16.186

    Ausweisung eines nigerianischen Straftäters - Freiheitsstrafe wegen sexuellen

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 11; B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris; U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen

    Auch der Rang des bedrohten Rechtsguts ist dabei zu berücksichtigen; an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit dürfen andererseits keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 14; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6).
  • VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18

    Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - juris, Rn. 16, m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris, Rn. 14, und vom 22. November 2016 - 10 CS 16.2215 -, juris, Rn. 6.
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Für das Vorliegen des besonderen Vollziehungsinteresses i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - hier des Beschwerdegerichts - an (vgl. OVG NW, B.v. 5.8.2009 - 18 B 331/09 - juris); es hat bei seiner Entscheidung eine originäre Interessenabwägung auf der Grundlage der sich im Zeitpunkt seiner Entscheidung darstellenden Sach- und Rechtslage darüber zu treffen, ob die Interessen, die für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung streiten, oder diejenigen, die für einen sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts sprechen, überwiegen (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2021 - 10 CS 20.2828 - juris Rn. 21, juris; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; vgl. Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 2/2022, VwGO § 80 Rn. 420).
  • VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Ob gegebenenfalls eine Trennung des Klägers von seiner Familie zulässig ist, ist somit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern nach den allgemeinen Maßstäben (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, Art. 8 EMRK) zu beantworten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, juris Rn. 34 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 19 CS 23.269

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerer, wiederholter und fortgesetzter

    Für das Vorliegen des besonderen Vollziehungsinteresses i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - hier des Beschwerdegerichts - an (vgl. OVG NW, B.v. 5.8.2009 - 18 B 331/09 - juris); es hat bei seiner Entscheidung eine originäre Interessenabwägung auf der Grundlage der sich im Zeitpunkt seiner Entscheidung darstellenden Sach- und Rechtslage darüber zu treffen, ob die Interessen, die für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung streiten, oder diejenigen, die für einen sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts sprechen, überwiegen (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2021 - 10 CS 20.2828 - juris Rn. 21; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; vgl. Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 2/2022, VwGO § 80 Rn. 420).
  • VG Aachen, 22.07.2019 - 4 K 741/18
    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 - juris, Rn. 14, und vom 22. November 2016 - 10 CS 16.2215 - juris, Rn. 6.
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mangels positiver Legalprognose

    Auch der Rang des bedrohten Rechtsguts ist dabei zu berücksichtigen; an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit dürfen andererseits keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 14; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 19 CS 23.708

    Ausweisung, Kasachstan, Gewaltdelikte, Drogensucht, Therapieabbruch, Begehren

    Für das Vorliegen des besonderen Vollziehungsinteresses i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - hier des Beschwerdegerichts - an (vgl. OVG NW, B.v. 5.8.2009 - 18 B 331/09 - juris); es hat bei seiner Entscheidung eine originäre Interessenabwägung auf der Grundlage der sich im Zeitpunkt seiner Entscheidung darstellenden Sach- und Rechtslage darüber zu treffen, ob die Interessen, die für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung streiten, oder diejenigen, die für einen sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts sprechen, überwiegen (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2021 - 10 CS 20.2828 - juris Rn. 21; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; vgl. Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 2/2022, VwGO § 80 Rn. 420).
  • VG München, 10.12.2020 - M 24 K 20.1583

    Überwiegendes Ausweisungsinteresse bei schweren Körperverletzungs- und

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 11; B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris).
  • VG München, 05.04.2017 - M 9 K 17.972

    Rechtmäßige Ausweisung eines Minderjährigen wegen Verurteilung zu einer

  • VG München, 18.11.2021 - M 27 K 18.31869

    Kein Abschiebungsverbot nach Jordanien

  • VG München, 21.12.2016 - M 9 K 15.4416

    Befristung der Ausweisungswirkungen

  • VG München, 15.10.2020 - M 24 K 19.2646

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung nach Sexualdelikt

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